Was ist ein sicheres Kinderfahrrad?
Grundsätzlich muss jedes Kinderfahrrad den gesetzlichen Anforderungen einer spezifischen Norm entsprechen. Diese werden für die kleineren Kinderfahrräder mit einer maximalen Sattelhöhe von 435 mm und weniger als 635 mm (also meistens 12“ bis 18“) in der DIN EN ISO 8098 geregelt. Wenn es um reguläre Fahrräder größere Fahrräder geht, gilt meistens die Norm DIN EN ISO 4210.
Ganz unabhängig davon sollte jedes Kinderfahrrad leicht zu bedienen sein. Für Kinder, die noch Schwierigkeiten mit der Balance haben, sollte ein Kinderfahrrad auch nicht zu viel wiegen. Kinderfahrräder, die nur eine geringe Ausstattung aufweisen (keine Schutzbleche, kein Gepäckträger usw.) sind i.d.R. auch leichter.
Unabhängig vom Gewicht muss ein Kinderfahrrad kindgerecht, also ergonomisch, passen. Der Körperbau bei Kindern ist noch nicht mit der Anatomie von Erwachsenen vergleichbar. Abstände und Höhen von den Kinderfahrrad-Berührungspunkte (Pedale, Griffe und Sattel) müssen abgestimmt sein.
Die Kinderfahrrad-Bauteile, wie die Bremse, müssen immer funktionieren und gut eingestellt sein. Im Zweifelsfall sollte ein kompetenter Fahrradservice hinzugezogen werden.
Sehr wichtig ist, dass die Bremshebel dicht am Lenkerbügel stehen. Bei den kleinen Kinderfahrrädern schreibt die Norm 8098 einen maximalen Bremshebelabstand von 75 mm vor. Für kleine Hände sollte der Abstand mit einer Einstellschraube reduziert werden können.
Letztendlich darf von keinem Kinderfahrrad eine Schadstoffbelastung ausgehen. Auch hierzu gibt es gesetzliche Grenzwerte. Kritisch sind oft Weichmacher in den Kunststoffteilen und der Reifen.
Wie sinnvoll sind Rücktrittbremsen?
Rücktrittbremsen haben ein paar Vorteile – aber nicht immer. Die Bremseinrichtung ist in der Hinterradnabe integriert und somit robust, langlebig und nahezu wartungsfrei. Solange die Kette nicht abspringt (was eigentlich nicht passieren darf), ist sie auch leicht und sicher zu bedienen. Das ist für viele Eltern auch der entscheidende Sicherheitsaspekt. Zudem ist die Bremswirkung auch bei Nässe nicht beeinträchtigt. Kinder lernen beim Radfahren in der Regel sehr schnell, mit Rücktritt zu bremsen. Am Vorderrad ist dann als zweite Bremse oft eine Felgenbremse (V-Bremse oder Cantileverbremse) angebracht. Das Betätigen der vorderen Bremse in Kombination mit Rücktritt bringt das Kinderfahrrad sicher zum Stehen. Bitte beachten Sie daher, dass Kinderfahrräder mit nur einer Bremse nicht zulässig sind!
Ob manche Kinder mit der Betätigung von zwei Handbremsen ohne Rücktritt überfordert sind kann nur individuelle beantwortet werden. Bei sportlich leichten Kinderfahrrädern ist Rücktritt bereits aus der Mode gekommen. Spätestens bei den größeren Fahrrädern sind heutzutage zwei Handbremsen statt Rücktritt Standard.
Nachteil der Rücktrittbremsnabe ist auch das höhere Gewicht. Zudem kann mit ihr nur sicher gebremst werden, wenn die Pedale in einem geeigneten Winkel stehen. Ansonsten wirkt der Tritt zurück weder kraftvoll noch sicher. Oft kann es zudem zu undosierten Vollbremsungen kommen, bei dem das Hinterrad aus der Spur ausbricht. Das alles muss gelernt sein.
Viele Hersteller vermeiden daher Kinderfahrräder mit Rücktritt. Wichtig ist jedoch in dem Fall, dass sie dann eine gut wirkende und hochwertige Handbremsanlage verbauen. Wenn bei "billigen" Bremsen z.B. durch Reibungsverluste in den Bremszügen sehr viel Kraft aufgebracht werden muss, dann werden Kinder die zweite Handbremse nicht nutzen. Und das wäre nicht gut.
Geben Stützräder zusätzliche Sicherheit?
Die Verwendung von Stützrädern wird heutzutage nicht mehr empfohlen. Sie haben eigentlich auch nichts mit Radfahren lernen zu tun. Ganz im Gegenteil, sie sind eher hinderlich statt nützlich.
Auch wenn man meinen könnte, dass Radfahren in etwa durch Balance halten entsteht, ist das nicht ganz richtig. Im Grunde genommen geht es darum, dass beim Kippen eine Gewichtsverlagerung und Lenkbewegung in gleicher Richtung folgt. Durch die sogenannte Fliehkraft richtet sich das Zweirad dann in Gegenrichtung wieder auf. Und das geht in beide Richtungen immer hin und her. Beim Beobachten kleiner Kinder auf ihren Lauflernrädern sieht man oft noch ganz deutlich eine gewisse Schlangenlinie, die auf diesem Prinzip beruht. Im Laufe der Zeit und durch Übung wird diese Bewegung immer ausgeglichener bis die Kinder eine ziemlich gerade Linie rollen oder fahren können. Auch mit einer höheren Geschwindigkeit sorgen Kreiselkräfte der Räder für einen gradlinigen Lauf – sonst wäre ein freihändiges Fahren nicht möglich.
Die Frage, ob Stützräder nun hilfreich sind, kann eindeutig mit nein beantwortet werden! Denn Stützräder verwirren. Die Steuerbewegung bei der Verwendung von Stützrädern sind nicht die gleichen wie zuvor beschrieben bei einem Roller, Laufrad oder Fahrrad (ohne Stützräder). Berühren Stützräder den Boden verhält sich die Handhabung des Kinderfahrrads wie bei einem Dreirad bzw. Auto. Das Gleichgewicht wird dann „statisch“ erreicht. Weil beim Mehrrad (3 oder 4 Räder) die ausgleichende Kurvenneigung ausbleibt, gibt es auch kein Gefühl zu kippen oder zu fallen. In einer Kurvenfahrt erfolgt die Verlagerung des Körpergewichts genau entgegengesetzt als bei einem Zweirad. Das Kind wird daher die Ausgleichsbewegung nicht oder sogar falsch erlernen.
Werden Stützräder höher (im Schwebezustand) montiert, fahren die Kinder entweder einseitig auf nur einem Stützrad oder sie steuern das Fahrzeug bereits wie das spätere Fahrrad ohne Stützräder. Dann erfolgt jedoch zeitweise immer mal wieder Bodenkontakt von einem der beiden Stützräder und die übenden Kinder werden von einer Art der Steuerbewegung in die andre hin- und hergerissen. Und das ist fürs Radfahren lernen sehr verwirrend.
Um das richtige Gefühl der notwendigen Lenkbewegung zu erlernen, nutzen Kinder vorzugsweise zunächst ein Lauflernrad, alternativ einen Roller oder ein Kinderfahrrad mit abmontierten Pedalen. Das Pedalieren, also das Vorwärtskommen durch die Tretbewegung, lernen die Kinder danach recht schnell. Das Prinzip mit den Pedalen kennen sie manchmal auch schon vom Dreiradfahren.
Warum ist ein Helm so wichtig?
In Österreich besteht seit 2011 für Kinder bis zum 12. Lebensjahr die Helmpflicht, wenn sie auf öffentlichen Verkehrsflächen mit dem Fahrrad unterwegs sind. In Deutschland setzt man dagegen mehr auf die Vernunft der Eltern (und Kinder, denn hier gibt es keine Helmpflicht beim Radfahren. Bei jeder Geschwindigkeit kann es aber jederzeit zu Stürzen kommen.
Das Gefahrenpotential, dass dabei der Kopf verletzt wird, ist sehr groß. Über die möglichen lebenslangen Folgen eines Unfalls möchten wir hier nicht schreiben, das kann sich jeder selber ausmalen.
Sehr gute Hinweise für mehr Sicherheit im Straßenverkehr gibt die Deutsche Verkehrswacht auf Ihrer Website.
Wie werden Kinder im Straßenverkehr gut wahrgenommen?
Wenn Kinder (und auch Erwachsene) im Straßenverkehr unterwegs sind müssen sie sichtbar sein. Immer – egal, ob es hell, dämmert oder bereits dunkel ist. Aber gerade bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht wirkt auch farbliches eher grau bis dunkelgrau. Die funktionierende Lichtanlage (Scheinwerfer und Stand-Rücklichter) und Reflektoren sind absolute und auch gesetzliche Voraussetzungen. Hierzu haben wir einen weiteren Blog-Beitrag zur gesetzlichen StVZO geschrieben.
Jedoch ist eine bestimmte Bekleidung fürs Radfahren nicht vorgeschrieben. Dank reflektierender Materialien an der Kleidung, Taschen, Schulranzen usw. kann an der eigene Sichtbarkeit erheblich beigetragen werden: Es geht am Ende nicht um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern um die Sicherheit beim Radfahren!